Achtung Großstörung

Trinkwasserschutz

Das Trinkwass­er im Betrieb­s­führungs­ge­bi­et der DNWAB stammt aus Grund­wasser­vorkom­men der Region. Um das Risiko für die Gewin­nung von Trinkwass­er so klein wie möglich zu hal­ten wer­den diese Vorkom­men geschützt.

Im Umkreis der Gewin­nungsan­la­gen, in der Regel Tief­brun­nen, die bei uns mit ein­er durch­schnit­tlichen Tiefe von 45 bis zur max­i­malen Tiefe von 131 Metern aus­ge­baut sind, wer­den je nach Umfang der Wasser­ent­nahme Wasser­schutzge­bi­ete durch die Land­kreise oder das Bran­den­bur­gis­che Umwelt­min­is­teri­um fest­gelegt. Entsprechend dem Schutz­zo­nen­grad gibt es Ver­bote und Beschränkun­gen in der Nutzung. Im Bere­ich des Betrieb­s­führungs­ge­bi­etes sind auf der Grund­lage des Bran­den­bur­gis­chen Wasserge­set­zes 37 Wasser­schutzge­bi­ete fest­ge­set­zt. Davon dienen derzeit­ig 21 Wasser­schutzge­bi­ete mit ein­er Fläche von ca. 170 km² dem Schutz der in Betrieb­s­führung befind­lichen Wasser­w­erke.